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   VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08   

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https://dejure.org/2009,26011
VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08 (https://dejure.org/2009,26011)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.2009 - 18 K 7793/08 (https://dejure.org/2009,26011)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 2009 - 18 K 7793/08 (https://dejure.org/2009,26011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schwimmunterricht Befreiung koedukativ Muslimin Islam Bekleidung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schwimmunterricht Befreiung koedukativ Muslimin Islam Bekleidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung vom koedukativ erteilten Schwimmunterricht aus religiösen Gründen; Verhältnis der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit gegenüber dem staatlichen Erziehungsauftrag im Rahmen der Teilnahme eines Muslims am Schwimmunterricht; Einhaltung bestimmter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06

    Annahme eines wichtigen Grundes für eine Ausnahme von der Pflicht zum Besuch

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    Danach ist ein wichtiger Grund jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Durchsetzung der Teilnahmepflicht an einem bestimmten Fach oder einer bestimmten schulischen Veranstaltung eine grundrechtlich geschützte Position des Kindes und/oder seiner Eltern unzumutbar verletzen würde, vgl. OVG NRW, a.a.O.; Urteil vom 5. September 2007 - 19 A 4074/06 -, NWVBl. 2008, S. 152 zu § 39 Abs. 3 S. 1 SchulG.

    Dementsprechend kann der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag aus Artikel 7 Abs. 1 GG, bei dem es sich um einen mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtswert handelt, das Recht auf freie Religionsausübung aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG beschränken, vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. September 2007 - 19 A 4074/06 -, NWVBl. 2008, 153.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.1991 - 19 A 1706/90

    Schulpflicht; Befreiung; Besonderer Ausnahmefall; Verfassungskonforme Auslegung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    Jedoch ist angesichts der besonderen Bedeutung des staatlichen Bildungsauftrags für die Gesellschaft sowie insbesondere für die Verwirklichung der vom Grundgesetz allen Bürgern gleichermaßen eingeräumten Grundrechte und dem Ziel des Schulwesens, allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 95/71 , BVerfGE 34, 165, 181 ff., 186 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. August 1993, 6 C 30/02 -, eine restriktive Auslegung geboten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 1991 - 19 A 1706/90 -.

    Auch ist es dem Staat und dem staatlichen Gericht verwehrt, eine Bewertung der vorgebrachten Glaubenshaltung oder eine Überprüfung ihrer theologischen Richtigkeit vorzunehmen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 1991 - 19 A 1706/90 -.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    Jedoch ist angesichts der besonderen Bedeutung des staatlichen Bildungsauftrags für die Gesellschaft sowie insbesondere für die Verwirklichung der vom Grundgesetz allen Bürgern gleichermaßen eingeräumten Grundrechte und dem Ziel des Schulwesens, allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 95/71 , BVerfGE 34, 165, 181 ff., 186 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. August 1993, 6 C 30/02 -, eine restriktive Auslegung geboten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 1991 - 19 A 1706/90 -.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 1993 - 6 C 8/91 -, NVwZ 1994, 578, entschiedenen Fall sieht das erkennende Gericht hier nach den Gegebenheiten und Möglichkeiten des Einzelfalls auch nicht die rechtliche Notwendigkeit, wegen der organisatorischen Schwierigkeiten, einen nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht anzubieten, zu Zwecken der Herbeiführung eines schonenden Ausgleichs die Klägerin vom Schwimmunterricht zu befreien.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    Auftretende Konflikte sind dann über die Herstellung praktischer Konkordanz im Einzelfall zu lösen, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69, 244/69 -, BVerfGE 28, 243 (261).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 -6 C 30/92 - Urteil vom 12. Dezember 1972 1 C 30/69 -.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 30.92

    Sportunterricht - Schülerin islamischen Glaubens - Bekleidungsvorschriften des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 -6 C 30/92 - Urteil vom 12. Dezember 1972 1 C 30/69 -.
  • AG Berlin-Spandau, 18.03.2002 - 6 C 30/02

    Verstoß gegen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch missbräuchliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 18 K 7793/08
    Jedoch ist angesichts der besonderen Bedeutung des staatlichen Bildungsauftrags für die Gesellschaft sowie insbesondere für die Verwirklichung der vom Grundgesetz allen Bürgern gleichermaßen eingeräumten Grundrechte und dem Ziel des Schulwesens, allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 95/71 , BVerfGE 34, 165, 181 ff., 186 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. August 1993, 6 C 30/02 -, eine restriktive Auslegung geboten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 1991 - 19 A 1706/90 -.
  • VG Frankfurt/Main, 26.04.2012 - 5 K 3954/11

    Koedukativer Schwimmunterricht für Musliminnen

    Schule findet nicht im isolierten Raum statt, sondern ist eingebunden in die Vielschichtigkeit und das soziale Gefüge der in Deutschland gelebten Gesellschaftsform (VG Düsseldorf, Urt. v. 22.04.2009 - 18 K 7793/08; Urt. v. 26.05.2009 - 18 L 695/09).
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